Wieso Strafkammern fuer Internetdinge gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstossen koennten ist mir schleierhaft, gibt der Grundsatz nicht genauso im Zivilrecht? Im Hinblick auf SPAM gibt es aber nicht einmal eine Straftat. H. -- To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de