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Re: Was hat Hohmann mit dem Internet zu tun?



Oliver Gassner wrote:

> (AH und Weimar)
> 
> >Selbst wenn die Verfassung Mechanismen wie die eines Parteienverbots
> >gekannt hätte, wäre immer noch nicht sichergestellt gewesen, daß ein
> >Organ so etwas auch durchgezogen hätte.
> 
> Wäre in D heute ein Putschist noch rein rechtlich wählbar?

Spielt das eine Rolle? Ob nun eine Mehrheit der Anwesenden oder eine
Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zustandekommt, ist vielleicht
für die Verfassungsmäßigkeit wichtig, sollte aber in der Praxis keinen
deutlichen Unterschied machen.

In Baden-Württemberg hat sich zwar jeder im öffentlichen Dienst auf die
Wahrnehmung der Rechte anch Artikel 20 Abs. 4 GG verpflichtet, aber das
wird wohl kaum reichen.

Mein Tipp ist allerdings eher, daß die offene Gesellschaft dadurch
flöten geht, daß der Bund Hoheitsrechte an zwischenstaatliche
Einrichtungen überträgt.

> >Auf Nachzensur, gesetzliche Beschränkungen der Meinungsfreiheit und der
> >Versammlungsfreiheit, Zunftwesen.
> 
> Was ist jetzt böser: Vorzensur oder Nachzensur? 

Nachzensur ist transparenter, weswegen Entwicklungen leichter sichtbar
sind und theoretisch gegengesteuert werden kann.

> Anders: Bist Du für Straffreiheit von durch "Rede" begangene
> Straftaten?

Wenn ich Nazi-Verbrechen leugne, werde ich mit bis zu fünf Jahren
Gefängnis bestraft. Wenn ich dagegen einen Friedhof schände, liegt die
Höchststrafe bei drei Jahren. Hier stimmen doch die Verhältnisse nicht.

Außerdem würde ich bei Bedarf gerne zur Fahnenflucht aufrufen dürfen.

> >aber meiner Vorstellung von Demokratie
> >entspricht das nicht.
> 
> Tja. Dann wähl entsprechend ;)

Wer vertritt denn diese Positionen, ohne daß man befürchten muß, daß
gleich die offene Gesellschaft abgeschafft werden soll?

Nein, ich bleibe dann lieber bei der meinem Milieu entsprechenden
Wahlverhalten.

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