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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software



On Fri, Sep 24, 2004 at 09:44:44AM +0200, Rigo Wenning wrote:
> Am Friday 24 September 2004 00:44 verlautbarte Martin Uecker :
> > > Aber, um zur Software zurueckzukommen, da gibt es klitzekleines
> > > Problem: Auch Software bewegt Elektronen.
> >
> > Musik bewegt Schallwellen. Romane formen Druckerschwärze auf Papier.
> 
> Hm, ein Schallplattenspieler ist unstreitig patentierbar, eine 
> Druckerpresse auch. Warum soll es ein MP3-player nicht sein?

Da machst Du genau den Fehler, den Du mir vorwirfst:
Du verwechselst die Erfindung mit dem Gegenstand!

Patentiert wird nicht der Schallplattenspieler und nicht
der MP3-Player, sondern eine Idee wie man einen Tonarm
baut bzw. Idee wie man im MP3-Player die Stromversorgung
regelt. Diese beiden physikalischen Ideen wären patentierbar.

Eine Idee, wie man MP3s decodiert aber nicht! Denn das ist
reine Mathematik.

> Man nehme einen computer, verdrahte ihn so, dass bestimmte algos 
> ablaufen und melde ein Patent an. (Genau das hat das idea-Patent 
> getan). 
>
> Geht man mit Deiner Meinung an das Problem, dann ist eben nur das Stück 
> harter Verdrahtung geschützt, nicht aber die idee durch eine bestimmte 
> Kombination von Schritten eine wirksame Verschlüsselung zu erreichen. 

Nein. Bei mir ist dann garnichts geschützt, weil IDEA eine
mathematische Idee zu Codierung ist.

Wäre es hingegen eine physikalische Idee, wäre jede Art
der Umsetzung geschützt, auch die in Software.
 
> (Bleiben wir beim Aufzug): Die Mechanik eines Aufzugs ist aber 
> altbekannt und nicht geschützt. Damit ermöglicht man einen koreanischen 
> Aufzug zum halben Preis. Das bedeutet, Thyssen muss nach Korea 
> de-lokalisieren um weiter bestehen zu können. Für die ganze 
> Maschinensteuerung gelten eben die Gesetze der Softwarebranche gerade 
> nicht. Nimm eine komplizierte Steuerung einer Einspritzpumpe. Die 
> Komplexität kann zuverlässig gerade nicht mit reiner Mechanik 
> realisiert werden. Gibt man den Schutz einer solchen Steuerung auf, 
> dann bauen die Brasilianer das gleiche Ding für 1/3 des Geldes. 

Niemand will den Schutz dafür aufgeben! Die Steuerung einer
Einspritzpumpe ist eine physikalische Angelegenheit, auch
wenn sie in Software geschrieben ist. Dafür darf es gern
Patente geben, die auch durch die Softwarelösung verletzt
werden. Wie die Lösung realisiert wird, ist eben bei mir
egal, weil die Unterscheidung an der abstrakten Erfindung
ansetzt.

[...]

> Ich bin aber der Meinung, dass das Patentrecht durch die Lösung im 
> Bereich Maschinen Probleme im Bereich Software macht. Und das muss 
> bereinigt werden. Ich gebe Axel recht (der sitzt inzwischen zwischen 
> allen Stühlen), dass man auf der Rechtsfolgenseite die meisten Chancen 
> hat, einen Ausgleich zu finden. 

Du kannst die Rechtsfolgen generell beschneiden. Also z.B. die
Laufzeit massiv beschränken. Aber wenn Du das für Maschinen
und Software unterschiedlich regeln willst, mußt Du auch
irgendwo eine Unterscheidung einführen! Dann mußt Du aber
Anhand der konkreten Realisierung unterscheiden, und alle
Probleme, die Du so schön beschrieben hast, treten plötzlich
auf!

Gruß,
Martin

-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep, she had a strange
dream.

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