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Zwei Gedanken zu Links



Hallo,

im Bezug auf die aktuelle Diskussion, aber nicht unbedingt auf die 
Einzelheiten der Gerichtsverhandlung, möchte ich hier mal zwei Gedanken 
zu Hyperlinks zur Diskussion stellen:

1) Zur Transitivität:
  Ich denke, man kann die Verantwortung für die verlinkten Inhalte (soweit
  zum Zeitpunkt der Linksetzung bekannt) nicht strikt darauf beschränken,
  dass es nur um genau die Inhalte geht, die in dem Dokument stehen, auf
  das der Link zeigt. Das könnte man zu leicht durch eine Trampolin-Seite
  ("hier klicken, um zu den richtigen Inhalten zu kommen") umgehen.
  (rein technisch könnte man dann sogar fragen, was mit einem Link auf
  ein Frameset-Dokument ist, oder auf eine Seite mit einem Meta-Refresh.)
  Andererseits kann man transitive Verantwortung nicht beliebig ausdehnen,
  da gibt es den Einwand mit "in 6 Klicks durch das Web" oder auch mit
  Links beispielsweise auf ein Web-Directory oder eine Suchmaschine.

  Ich finde es allerdings durchaus vertretbar, zu fordern, dass sich 
  transitive Verantwortung für verlinkte Inhalte auch auf die Unterseiten
  bezieht, die ebenfalls von der Person/Organisation erstellt wurden, 
  die auch für die verlinkte Seite verantwortlich ist.
  Man betrachtet ja auch eine "Website" als eine aus mehreren untereinander 
  verlinkten Dokumenten bestehende Einheit, und so könnte man auch Links
  insbesondere auf die Startseite dieser Website als einen Link auf die
  gesamte Website betrachten.
  Oft wären dies dann alle sich unterhalb einer bestimmten Domain 
  befindlichen Seiten, das ist aber nicht zwingend der Fall 
  (siehe z.B. Geocities, Blogger.de, ...)

  Ein Problem ist dann jedoch die Frage, in wie weit es dem Linksetzenden 
  zugemutet werden kann, sich durch die Struktur der verlinkten Website zu 
  wühlen, um zu prüfen, ob auf der 1000sten Unterseite vielleicht strafbare 
  Inhalte versteckt sind.
  Vielleicht kann man dem aber mit einer ähnlichen Argumentation wie
  bei nächträglich geänderten Inhalten begegnen.


2) Links als Literaturverweis oder "Zugänglichmachung"

  Zweifellos ist die Entsprechung eines Literaturverweises im WWW 
  der Hyperlink, aber ich denke, ein Link im WWW geht in seiner Funktion
  über den bloßen Literaturverweis hinaus, eben weil man so schön einfach
  darauf klicken kann, und dann beinahe sofort das referenzierte Dokument
  angezeigt wird. Im Unterschied zu einem herkömmlichen Literaturweis,
  bei dem ich zwar nach dem Lesen den Quelle kenne, aber unter Umständen
  erhebliche Aufwände unternehmen muss, um den Quellentext lesen zu können, 
  z.B. weil dieser in Deutschland nicht erhältlich, indiziert, verboten, 
  etc. ist. (wenn der Webserver nicht erreichbar ist, aufgrund von 
  Abschaltung oder Filterung, habe ich natürlich im WWW ein ähnliches 
  Problem.)

  Ausserdem gibt es ja auch noch die These, dass nur was verlinkt ist,
  im WWW auch existiert (in dem Sinne, dass es sonst nicht Teil des WWW
  wäre). Ich möchte da an die Kritik an Suchmaschinen erinnern, die 
  "unerwünschte" Seiten aus ihren Suchergebnissen entfernen,
  IMHO ein weiteres Indiz dafür, das Links vielleicht doch etwas in 
  Richtung Zugänglichmachung gehen.

 
Grüße,

Florian

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