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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am 09.07.2005 um 09:31 schrieb PILCH Hartmut:

Schutz genießen. Später hat man das Kind dann computerimplementierte
Erfindung genannt.
Nein.


Der Richtlinienvorschlag greift diesen Ansatz sogar
unmittelbar auf, indem es einen sog. technischen Beitrag verlangt.
Das hat nun wiederum gar nichts damit zu tun.

Die
ABS-Entscheidung gehört damit gerade zu den BGH-Urteilen, die die These
von der Schutzfähigkeit computerimplementierter Erfindungen begründet
haben.
Nein.
Also, mit Argumenten hast Du es ja offensichtlich nicht so.

Gruesse

Thomas

Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
_________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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