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Re: [FYI] Pressefreiheit.
Hallo Liste,
Monday, October 3, 2005, 7:42:07 PM, Florian Weimer wrote:
...
>> Ich haette vermutet, dass ein Blogger seine Funde in aehnlicher Weise zum
>> Besten geben darf.
> Er darf natürlich, hat aber kein Zeugnisverweigerungsrecht, weil
> dieses an den Berufsstand, nicht an die Tätigkeit gekoppelt ist.
Na, das möchte in Deutschland doch gerne mal durchdiskutiert
sehen. Nicht unbedingt am eigenen Beispiel, aber bitte bald.
ciao
Olaf
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