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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung
Thomas Hochstein schrieb/wrote (04.02.2006 12:54):
Holger Voss schrieb:
Bitte klär uns doch etwas genauer über die diesbezügliche Rechtsprechung
auf.
<http://www.jurablogs.com/meldungen/2005/03/04/9173/>
Danke für den Link.
Ich habe die Verfahren nicht in ihrer Gesamtheit verfolgen können, aber
soweit ich die Entscheidungen gelesen habe, halte ich die Einschätzung,
wonach die Zuordnung von dynamisch vergebenen IPs zu Personen nicht das
Fernmeldegeheimnis tangiere, für absolut unhaltbar.
In der Entscheidung des LG Hamburg (631 Qs 43/05) heißt es zum Beispiel:
"Denn eine dynamische IP-Adresse entspricht mit der Angabe eines
entsprechenden Zeitpunkts einer statischen IP-Adresse und bedarf daher
nur noch deren Schutzes."
Diese Gleichsetzung einer statischen IP-Adresse (ein Bestandsdatum, das
üblicherweise für die Dauer des Vertrages Bestand hat) mit einer
dynamischen IP-Adresse (die für jede Verbindung ins Internet neu
vergeben wird, die somit ein verbindungsabhängiges Verkehrsdatum im
Sinne des § 96 TKG ist) ist sachlich ganz einfach falsch.
Für meine These, das sich dynamische IP-Adressen nicht nur in ihrer
Geltungsdauer, sondern auch in ihrem Verwendungszweck unterscheiden,
spricht auch, dass dynamische IP-Adressen von Internet-Providern
(zumindest von Deutschlands größtem Internet-Provider T-Online) ganz
bewusst verwendet werden, damit KundInnen nicht den Gefahren einer
statischen IP-Adresse ausgesetzt sind. *)
Gruß
Holger
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*) "[...]
Die IP-Adressen werden vor diesem Hintergrund als dynamisch bezeichnet,
weil sie dem Kunden nur für die Dauer einer Verbindung zugeteilt und
nach dem Ende der Verbindung wieder freigegeben und dem nächsten Kunden
zugeteilt werden. Die dynamischen IP-Adressen bilden damit das Gegenteil
der so genannten statischen IP-Adressen, bei denen eine bestimmte Nummer
dauerhaft einem Computer zugeteilt wird. Grund für die Verwendung
dynamischer IP-Adressen ist die mit der Verbreitung des Internets
verbundene Verknappung von IP-Adressen und der Schutz der Benutzer. Die
Vergabe dynamischer IP-Adressen erfolgt bei jeder Einwahl nach, für
Außenstehende nicht reproduzierbaren, Kriterien. Deswegen kann die
zuzuteilende IP-Adressen nicht 'vorhergesagt' werden und es können somit
keine zielgerichteten Angriffe (z.B. Hacking, Ausspähen von Daten) über
mehrere Einwahlsessions auf einen bestimmten Kunden durchgeführt werden.
Im Fall von statischen IP-Adressen ist die Gefahr von zielgerichteten
Angriffen gegen einzelne Benutzer signifikant höher.
[...]"
(Berufungsbegründung der T-Online AG im hier diskutierten Rechtsstreit
Voss ./. T-Online, datiert mit dem 5. Oktober 2005, Seite 7)
--
GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E
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Description: OpenPGP digital signature