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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Thomas Hochstein schrieb/wrote (04.02.2006 12:54):

Holger Voss schrieb:

Bitte klär uns doch etwas genauer über die diesbezügliche Rechtsprechung auf.
<http://www.jurablogs.com/meldungen/2005/03/04/9173/>
Danke für den Link.

Ich habe die Verfahren nicht in ihrer Gesamtheit verfolgen können, aber soweit ich die Entscheidungen gelesen habe, halte ich die Einschätzung, wonach die Zuordnung von dynamisch vergebenen IPs zu Personen nicht das Fernmeldegeheimnis tangiere, für absolut unhaltbar.

In der Entscheidung des LG Hamburg (631 Qs 43/05) heißt es zum Beispiel: "Denn eine dynamische IP-Adresse entspricht mit der Angabe eines entsprechenden Zeitpunkts einer statischen IP-Adresse und bedarf daher nur noch deren Schutzes."

Diese Gleichsetzung einer statischen IP-Adresse (ein Bestandsdatum, das üblicherweise für die Dauer des Vertrages Bestand hat) mit einer dynamischen IP-Adresse (die für jede Verbindung ins Internet neu vergeben wird, die somit ein verbindungsabhängiges Verkehrsdatum im Sinne des § 96 TKG ist) ist sachlich ganz einfach falsch.

Für meine These, das sich dynamische IP-Adressen nicht nur in ihrer Geltungsdauer, sondern auch in ihrem Verwendungszweck unterscheiden, spricht auch, dass dynamische IP-Adressen von Internet-Providern (zumindest von Deutschlands größtem Internet-Provider T-Online) ganz bewusst verwendet werden, damit KundInnen nicht den Gefahren einer statischen IP-Adresse ausgesetzt sind. *)

Gruß


Holger

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*) "[...]
Die IP-Adressen werden vor diesem Hintergrund als dynamisch bezeichnet, weil sie dem Kunden nur für die Dauer einer Verbindung zugeteilt und nach dem Ende der Verbindung wieder freigegeben und dem nächsten Kunden zugeteilt werden. Die dynamischen IP-Adressen bilden damit das Gegenteil der so genannten statischen IP-Adressen, bei denen eine bestimmte Nummer dauerhaft einem Computer zugeteilt wird. Grund für die Verwendung dynamischer IP-Adressen ist die mit der Verbreitung des Internets verbundene Verknappung von IP-Adressen und der Schutz der Benutzer. Die Vergabe dynamischer IP-Adressen erfolgt bei jeder Einwahl nach, für Außenstehende nicht reproduzierbaren, Kriterien. Deswegen kann die zuzuteilende IP-Adressen nicht 'vorhergesagt' werden und es können somit keine zielgerichteten Angriffe (z.B. Hacking, Ausspähen von Daten) über mehrere Einwahlsessions auf einen bestimmten Kunden durchgeführt werden. Im Fall von statischen IP-Adressen ist die Gefahr von zielgerichteten Angriffen gegen einzelne Benutzer signifikant höher.
[...]"
(Berufungsbegründung der T-Online AG im hier diskutierten Rechtsstreit Voss ./. T-Online, datiert mit dem 5. Oktober 2005, Seite 7)

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GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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Description: OpenPGP digital signature