[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Usenet-Admins mit einem Bein im Gefaengnis?



Hallo Lutz,

Du meintest am 22.07.97 um 21:47 zum Thema "Re: Usenet-Admins mit einem  
Bein im Gefaengnis?":

> anders sehen als ich. Ich setze voraus, dass mit Kenntnis die Kenntnis
> eines Urteil ueber die Strafbarkeit einer bestimmten Textstelle eines
> bestimmten Artikels gemeint ist. Oder?

Nein. Gemeint hat der Autor IMHO die Kenntnis von einem bestimmten  
Artikel und seinem Inhalt. Die zutreffenden rechtlichen Schlüsse mußt Du  
dann leider selbst ziehen. Wenn Du dabei daneben liegst, dürfte sich die  
strafrechtliche Problematik im Irrtumsbereich (Vorsatz? Schuld?)  
bewegen.

Es ist aber zweifelhaft, ob die Rechtsansicht von Derksen überhaupt  
zutreffend ist und man beim Newsadmin auf die Kenntnis eines strafbaren  
Artikels abstellen muß (s. Diskussion in de.soc.zensur unter gleichem  
Subject). Was man am einschlägigen Teil IV seines Artikels vor allem  
kritisieren muß, ist, daß Derksen nicht ausführlich genug darlegt, aus  
welchen Gründen er zu seinem Ergebnis (aktives Handeln des Admins!)  
kommt. Während er sich für Internet-Provider mehrere Seiten gönnt,  
handelt er die Netnews auf weniger als einer ab, was ich höchstens dann  
verstehen könnte, wenn er dabei zu keinen von den Providern abweichenden  
Problemen kommen würde. Außerdem setzt er sich nicht mit der Ansicht  
Siebers auseinander, der ja bekanntlich von einem mangels  
Garantenpflicht nicht begangenen Unterlassungsdelikt ausgeht.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
 <kopp@naranek.camelot.de> * http://home.pages.de/~kopp/ * Generation @
                PGP public key (2047/D21FCB69) available