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Re: Klare Worte [FWD: eco-Verband der deutschen Internet-Wirtschaft ..]



At 16:56 26.05.98 +0200, Thomas Roessler wrote:
>On Tue, May 26, 1998 at 04:07:32PM +0200, Josef Dietl wrote:
>
>> Eben... es nutzt mir gar nichts, wenn mich der BND nicht
>> abhören darf und sich dran hält, wenn ein Geheimabkommen
>> einem anderen Land das Recht zum Abhören gibt und sie das
>> auch nutzen. 
>
>*args*
>
>Ein solches Geheimabkommen wäre schlicht und ergreifend
>unwirksam: Damit ein internationaler Vertrag, den die
>Bundesregierung unterzeichnet hat, Rechtskraft erlangt,
>muß er durch den Bundestag ratifiziert und in nationales
>Recht überführt werden[1].  Das ist mit einem
>_Geheim_-Vertrag schonmal nicht vereinbar.  Zusätzlich
>steht Dir bei einem Eingriff in Deine Grundrechte der Weg
>nach Karlsruhe offen.

Hmmm... vielleicht bringe ich etwas durcheinander, aber ich bilde mir ein,
im Zusammenhang mit Echelon von einem derartigen Abkommen gelesen zu haben.

>
>> Rechtssicherheit heisst für mich (Juristen mögen da
>> anderer Meinung sein), dass ich als Betroffener immer
>> weiss, nach welchem Recht ich behandelt werde. Das ist
>> u.U. momentan auf dem Papier noch gegeben (s.u.), aber de
>> facto nicht: Ich müsste allein für die Kommunikation mit
>> FITUG das Recht zweierlei Länder (mindestens Frankreich,
>> und Deutschland, "Europa" mal nicht als Land gezählt)
>> kennen, um zu wissen, nach welchen Richtlinien was
>> gehandhabt wird. Ich habe Bekannte in mindestens 30
>> Ländern - muss ich jetzt 30 verschiedene Jurisdiktionen
>> lernen?
>
>Im Prinzip ja.  Nun wird allerdings erstaunlicherweise
>berichtet, daß z.B. in de so mancher Bürger auch _ohne_
>ein abgeschlossenes Jurastudium zu überleben im Stande
>ist... ;)

Klar - weil er innerhalb einer Kultur ausreichend praktische Erfahrungen
mit der Rechtsprechung eines Landes gemacht hat. Alltagserfahrung ersetzt
für den Bedarf des Alltages das Jurastudium. Für den Rest gibt's die
Rechtsschutzversicherung :(

[...]
>> Das nutzt mir wenig, wenn ich 150 Vertragsrechtssysteme
>> lernen muss, bevor ich ein Internet-Business aufmache, nur
>> weil ich potentiell in 150 Ländern Verbraucher-Kunden
>> habe.
>
>Es heißt letztlich, daß Du als Anbieter unter Umständen
>bist, Deinen Kundenkreis künstlich einzuschränken. [2]
>Andererseits heißt es für mich als Kunden, daß ich bei
>elektronischen Geschäften solchen Anbietern den Vorzug
>geben werde, die in einer ähnlichen oder der gleichen
>Rechtsordnung wie ich selbst sitzen...

Das heisst, sowohl Anbieter als auch Kunden schränken aufgrund
wahrgenommener Rechtssicherheit den grössten Vorteil des Internets, seine
Globalität, aus eigener Freiheit ein?

Übrigens: Wenn ich als Kunde bei xyz.com (oder beer.to) einkaufe: welcher
Rechtsprechung unterliegen sie?
Wenn ich als CompuServe- oder IBM.net- oder AOL-Kunde eine Website betrete:
soll er mich dann "reinlassen" oder nicht?

Josef

>
>tlr
>
>[1] Es handelt sich hierbei um zwei getrennte Vorgänge,
>    die häufig, aber nicht immer, mit einem einzigen
>    Beschluß erledigt werden.
>
>[2] Alternativ kannst Du Dir als Anbieter einen Standort
>    aussuchen, der z.B. praktisch keine
>    Vollstreckungsabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen
>    hat.  In diesem Falle unterlägest Du nur der
>    innerstaatlichen Rechtsprechung dieses Staates.
>
>-- 
>Thomas Roessler · 74a353cc0b19 · dg1ktr · http://home.pages.de/~roessler/
>     2048/CE6AC6C1 · 4E 04 F0 BC 72 FF 14 23 44 85 D1 A1 3B B0 73 C1
>
-- 
Josef Dietl
W3C/INRIA
BP 93
F-06902 Sophia-Antipolis Cedex
France