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Re: Fraunhofers MP3



> mel@muc.de wrote:
> > > Das sollte man imho in der Tat.  Soweit ich das mitbekommen habe, kommt
> > > Deine Beschreibung wohl hin.  Das Fraunhofer Institut hat Patentrechte
> > > am Algorighmus und kann so (eventuell) bestimmen, wer den Algorithmus
> > > benutzen darf und wer nicht.  Es geht hier uebrigens nicht nur um Encoder,
> > 
> > Wart mal - haben die nicht ausschliesslich Patentrechte an dem
> > _Programm_ (AFAIK kann man Algorithmen in Deutschland nicht patentieren
> > lassen - ist das korrekt? Wer kennt sich da aus?)?
> 
> Das ist das Problem.  Wenn sie nur Patentrechte am Programm habe, koennten
> sie die Autoren vom 8hz.mp3 nicht versuchen zu verklagen.  Ich bin nicht
> fit im Patentrecht.  Mir sagte jedoch auch schon jemand, dass man in .de
> Algorithmen nicht patentieren kann.  Ich bin aber ueberfragt, auf welcher
> rechtlichen (unter-)grundlage sie sich bewegen.

Eigentlich sollte es ausreichen, wenn sie in irgendeinem Land der Welt
sich ein Patentrecht gesichert haben, z.B. USA, und dann darauf pochen,
dass irgendwelche Programme dort illegal genutzt wurden (die Autoren haetten
ja verhindern muessen, dass der Mechanismus in dem Land, wo der Schutz besteht,
ohne Lizenzen nicht zulaessig ist).

> 
> > Da die meisten Programme auf der Beispiel Implementation des Fraunhofer
> > Instituts basieren, ist das ein Problem. Und eine Neuimplementierung
> > irgendwie hinreichend anders und trotzdem schnell gibt's anscheinend nicht. 
> 
> Damit wuerde unerlaubterweise _Code_ vom FHG benutzt werden.  In dem
> Fall waeren sie wohl im recht und die freien enc/decode muessten "nur"
> den Algorithmus im "Clean-Room"-Verfahren implementieren.
> 
> Mal eine andere Frage, was ist eine Referenzimplementierung, wenn
> man sie nicht als Referenz benutzen kann, da man damit gegen ihr
> Copyright/Patent verstossen wuerde.

Ich bin mir uebrigens gar nicht sicher, dass es sich hier nur um ein
Softwarepatent handelt, sondern dass es um prinzipielle Erkenntnisse
psychoakustischer Art geht, die sich patentieren lassen, als da waeren etwa
"ein Verfahren zur Anwendung im Frequenzspektrum eines beliebigen Audio-
signals, um Anteile herauszufiltern, welche aufgrund der Hoercharakteristiken
des menschlichen Ohres nicht wahrgenommen werden, zum Zwecke der Redundanz-
reduktion bei der Uebertragung ueber einen geeigneten Informationskanal"
(ist nicht ein tatsaechlicher Titel einer Patentschrift, aber waere recht
nahe an dem, wie ich es vermutlich formulieren wuerde). Ein solches
Patent waere vermutlich ein so umfassender Rundumschlag, dass man damit noch
Lizenzgebuehren von Autoradioherstellern kassieren koennte, wenn sich das
Radio so laut einstellen laesst, dass man die Polizeisirene nicht mehr hoert.

In dem Falle wuerde auch eine Cleanroom-Implementation des Verfahrens selbst
nichts mehr bringen.

OTOH: wer sagt eigentlich, dass eine Referenzimplementation per se public 
domain ist?

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