[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Fraunhofers MP3



mel@muc.de wrote:
> > Das sollte man imho in der Tat.  Soweit ich das mitbekommen habe, kommt
> > Deine Beschreibung wohl hin.  Das Fraunhofer Institut hat Patentrechte
> > am Algorighmus und kann so (eventuell) bestimmen, wer den Algorithmus
> > benutzen darf und wer nicht.  Es geht hier uebrigens nicht nur um Encoder,
> 
> Wart mal - haben die nicht ausschliesslich Patentrechte an dem
> _Programm_ (AFAIK kann man Algorithmen in Deutschland nicht patentieren
> lassen - ist das korrekt? Wer kennt sich da aus?)?

Das ist das Problem.  Wenn sie nur Patentrechte am Programm habe, koennten
sie die Autoren vom 8hz.mp3 nicht versuchen zu verklagen.  Ich bin nicht
fit im Patentrecht.  Mir sagte jedoch auch schon jemand, dass man in .de
Algorithmen nicht patentieren kann.  Ich bin aber ueberfragt, auf welcher
rechtlichen (unter-)grundlage sie sich bewegen.

> Da die meisten Programme auf der Beispiel Implementation des Fraunhofer
> Instituts basieren, ist das ein Problem. Und eine Neuimplementierung
> irgendwie hinreichend anders und trotzdem schnell gibt's anscheinend nicht. 

Damit wuerde unerlaubterweise _Code_ vom FHG benutzt werden.  In dem
Fall waeren sie wohl im recht und die freien enc/decode muessten "nur"
den Algorithmus im "Clean-Room"-Verfahren implementieren.

Mal eine andere Frage, was ist eine Referenzimplementierung, wenn
man sie nicht als Referenz benutzen kann, da man damit gegen ihr
Copyright/Patent verstossen wuerde.

Gruesse,

	Joey

-- 
Unix is user friendly ...  It's just picky about it's friends.