[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: Debatte - Richtlinienentwuf
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: Debatte - Richtlinienentwuf
- From: lutz@iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
- Date: 28 Apr 1999 18:00:26 GMT
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Newsgroups: iks.lists.fitug
- Organization: IKS GmbH Jena
- References: <01BE90A2.A49E6BE0.Johannes_Ulbricht@csi.com>
- Sender: owner-debate@fitug.de
- User-Agent: slrn/0.9.5.4 (UNIX)
* Johannes Ulbricht wrote:
>Artikel 12
>Reine Durchleitung
[...]
>Diensteanbieter - ausser im Falle einer Unterlassungsklage - nicht fuer die
>uebermittelten Informationen verantwortlich ist, sofern er
§5Abs3 TDG ist vergleichbar und hat die gleichen Schwächen:
>(2) Die UEbermittlung von Informationen und die Vermittlung des Zugangs im
>Sinne von Absatz 1 umfassen auch die automatische kurzzeitige
>Zwischenspeicherung der uebermittelten Informationen, soweit dies nur zur
>Durchfuehrung der UEbermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die
>Information nicht laenger gespeichert wird, als fuer die UEbermittlung
>ueblicherweise erforderlich ist.
Kurzzeitig ist i.S.d.Kommentars zum TDG <24h, d.h. alle Webcaches fallen
unter den folgenden Artikel. Usenet ebenso. Artikel 12 ist für die
Zwischenspeicherung von Mail und IP Paketen (in Routern) gedacht.
>Artikel 13
>Caching
>Unterlassungsklage - nicht fuer die automatische, zeitlich begrenzte
>Speicherung verantwortlich ist, die dem alleinigen Zweck dient, die
>Effizienz der weiteren Verbreitung der Information aufgrund der Anfrage
>anderer Nutzer des Dienstes zu steigern, sofern folgende Voraussetzungen
Das ist der klassische Cache für Web und Usenet, wobei Usenet nur die
Cachetechniken kennt.
>Artikel 14
>Hosting
[...]
>Informationen besteht, der Diensteanbieter - ausser im Falle einer
>Unterlassungsklage - nicht fuer die im Auftrage des Nutzers des Dienstes
>gespeicherten Informationen verantwortlich ist, sofern folgende
Blendend. Wobei mir fehlt, daß zum Hosting ein direktes Vertragsverhältnis
gehört.
>Artikel 15
>Keine UEberwachungspflicht
>(1) Die Mitgliedstaaten erlegen Anbietern von Diensten im Sinne der Artikel
>12 und 14 keine allgemeine Verpflichtung auf, die von ihnen uebermittelten
>und gespeicherten Informationen zu ueberwachen oder aktiv nach Umstaenden
>Ausschau zu halten, die auf eine unerlaubte Taetigkeit hinweisen.
Ack!
>(2) Absatz 1 laesst zielgerichtete, zeitweilige UEberwachungsmassnahmen
>unberuehrt, die durch die nationalen Justizbehoerden in UEbereinstimmung
>mit dem nationalen Recht angeordnet werden, um die nationale Sicherheit,
>Verteidigung, oder oeffentliche Sicherheit zu schuetzen oder um Straftaten
>zu verhindern, aufzuklaeren und zu verfolgen.
Blubber => TkÜV.
Wir sollten uns als Verbraucherverband melden.