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Re: Debatte - Richtlinienentwuf



* Johannes Ulbricht wrote:
>Artikel 12
>Reine Durchleitung
[...]
>Diensteanbieter - ausser im Falle einer Unterlassungsklage - nicht fuer die 
>uebermittelten Informationen verantwortlich ist, sofern er

§5Abs3 TDG ist vergleichbar und hat die gleichen Schwächen:

>(2) Die UEbermittlung von Informationen und die Vermittlung des Zugangs im 
>Sinne von Absatz 1 umfassen auch die automatische kurzzeitige 
>Zwischenspeicherung der uebermittelten Informationen, soweit dies nur zur 
>Durchfuehrung der UEbermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die 
>Information nicht laenger gespeichert wird, als fuer die UEbermittlung 
>ueblicherweise erforderlich ist.

Kurzzeitig ist i.S.d.Kommentars zum TDG <24h, d.h. alle Webcaches fallen
unter den folgenden Artikel. Usenet ebenso. Artikel 12 ist für die
Zwischenspeicherung von Mail und IP Paketen (in Routern) gedacht.

>Artikel 13
>Caching
>Unterlassungsklage - nicht fuer die automatische, zeitlich begrenzte 
>Speicherung verantwortlich ist, die dem alleinigen Zweck dient, die 
>Effizienz der weiteren Verbreitung der Information aufgrund der Anfrage 
>anderer Nutzer des Dienstes zu steigern, sofern folgende Voraussetzungen 

Das ist der klassische Cache für Web und Usenet, wobei Usenet nur die
Cachetechniken kennt.

>Artikel 14
>Hosting
[...]
>Informationen besteht, der Diensteanbieter - ausser im Falle einer 
>Unterlassungsklage - nicht fuer die im Auftrage des Nutzers des Dienstes 
>gespeicherten Informationen verantwortlich ist, sofern folgende 

Blendend. Wobei mir fehlt, daß zum Hosting ein direktes Vertragsverhältnis
gehört.

>Artikel 15
>Keine UEberwachungspflicht
>(1) Die Mitgliedstaaten erlegen Anbietern von Diensten im Sinne der Artikel 
>12 und 14 keine allgemeine Verpflichtung auf, die von ihnen uebermittelten 
>und gespeicherten Informationen zu ueberwachen oder aktiv nach Umstaenden 
>Ausschau zu halten, die auf eine unerlaubte Taetigkeit hinweisen.

Ack!

>(2) Absatz 1 laesst zielgerichtete, zeitweilige UEberwachungsmassnahmen 
>unberuehrt, die durch die nationalen Justizbehoerden in UEbereinstimmung 
>mit dem nationalen Recht angeordnet werden, um die nationale Sicherheit, 
>Verteidigung, oder oeffentliche Sicherheit zu schuetzen oder um Straftaten 
>zu verhindern, aufzuklaeren und zu verfolgen.

Blubber => TkÜV.

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