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Re: Rechtsprechung digitale Signaturen?



Thomas Roessler writes:
 > On 1999-07-01 21:11:47 +0100, Axel H. Horns wrote:
 > 
 > > Immerhin gibts ja noch ein Gesetz zum Grossen Lauschangriff. Ein 
 > > Gesetz zur Grossen Dokumentenfaelschung ist mir unbekannt.
 >
<Satire>
"Bei der Ausweisausgabe sind eine Anzahl von Blankounterschriften
des Antragstellers bei der zustaendigen Behoerde abzugeben. Die genaue
Zahl wird durch eine Rechtsverordnung festgelegt."
</Satire>

 > =A75 (4) SigG: "Eine Speicherung privater Signaturschl=FCssel bei der
 > Zertifizierungsstelle ist unzul=E4ssig."
 >
Aber jetzt mal im Ernst:
Genaugenommen muss diese Regelung sogar fuer die bei der Erzeugung der
Schluessel in der Zertifizierungstelle (soll ja so gemacht werden)
benutzten (hoffentlich) zufaelligen Startwerte gelten, da man aus den
Anfangswerten beispielsweise fuer die Suche nach Primzahlen leicht
alle relevanten Daten rekonstruieren kann. Fragt sich nur, ob diese
Ausdehnung juristisch gedeckt ist. Vielleicht kann sich jemand mit
dem entsprechenden Hintergrund einmal dazu aeussern.

Ciao,
Ulrich
-- 
Ulrich Kuehn ------------------ ukuehn@acm.org
                    kuehn@math.uni-muenster.de
        http://wwwmath.uni-muenster.de/~kuehn/