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Re: Rechtsprechung digitale Signaturen?



On Fri, Jul 02, 1999 at 12:19:06PM +0200, Ulrich Kuehn wrote:
...
> Genaugenommen muss diese Regelung sogar fuer die bei der Erzeugung der
> Schluessel in der Zertifizierungstelle (soll ja so gemacht werden)
> benutzten (hoffentlich) zufaelligen Startwerte gelten, da man aus den

Die Klammer (hoffentlich) zeigt nach etwas Nachdenken den falschen
Ansatz:

Es ist _grundsaetzlich_ falsch, ueberfluessige Informationen an
Stellen zu lagern, die auch nur allerhoechsttheoretisch damit
Missbrauch treiben koennen, weil es Murphy gibt (von Boeswilligkeit
ist hier noch nicht die Schreibe). Keys erzeugt man _stets_ in der
eigenen, mehr oder minder (hoffentlich: mehr) geschuetzten Umgebung.

Wer bereits dieses wichtige Strukturdetail auch nur verschweigt
- wie es Prof. Kubicek tut - ist Handlanger von Staatsterroristen.
Denn einen Milosevic kann man sich ueberall mal einfangen als Chef.

wau