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Re: Mehr Ueberwachungskameras in der City,



On Thu, 2 Sep 1999 18:22:52 +0200, Frank Meerkoetter
<Frank.Meerkoetter@darmstadt.netsurf.de> wrote:

>On Thu, Sep 02, 1999 at 08:47:21AM +0200, Holger Koepke wrote:
>
>[...]
>
>> Du darfst einen Straftaeter bis zu 24 Stunden festhalten. Allerdings
>> musst Du ASAP die Polizei informieren und dafuer Sorge tragen, das der
>> Straftaeter ASAP der Polizei uebergeben wird.
>> 
>> Vorsicht: Das kann im Worst-Case dazu fuehren, das Du dich der
>> Freiheitsberaubung schuldig machst, wenn Du diesen Passus zu lax
>> auslegst.
>
>Man darf einen Verdächtigen zwar, bis die Polizei kommt, festhalten,
>aber weder die Personalien aufnehem, ihn durchsuchen, verhören oder fesseln.
>IANAL

Du erinnerst richtig. Zumindest deckt es sich mit meinen Erinnerungen
- die Wachausbildung beim Bund (UZWAG) hat zwar spaet - aber doch -
wenigsten etwas Gutes :-)

Deshalb habe ich auch von "festhalten" geschrieben und nicht von mehr
:-)

Wobei es Dir auch erlaubt ist, den Festgehaltenen z.B. in der
Speisekammer einzuschliessen - wobei Du allerdings dafuer
verantwortlich bist, das dem Festgehaltenen kein "Uebel wiederfaehrt".


Also Kinder: Immer schon an die Bulente uebergeben und das auch schoen
schnell. Merke: Es gibt Alte und Helden, aber wenig alte Helden!


-- 
Kunde an den Servicetechniker: Ich habe mir einen PC gekauft 
und darauf Windows95 installiert. Ich habe nun ein Problem
Servicetechniker an Kunden:   Das sagten sie bereits.