[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Überlegungen zum Bertelsmann-Memorandum und PICS



Hi, leider noch simplizistischer:

>Hallo Horst-Walter,
>
>On 27.09.99 to subject "Re: Überlegungen zum Bertelsmann-Memorandum und
> PICS", you wrote:
>
>>Grundrechte hat man, die sind unveräußerlich und wer sie beschädigt
>-
>>der Staat, oder die Wirtschaft - ist egal.
>>Wenn Deine Grundrechte beschnitten werden, und das ist bei Zensur
>>(=willkürlichem Ausblenden von verfügbarer Information) der Fall,
>>>gegen den kannst Du klagen.
>
>Ja, ja, sehe ich ja auch so, aber eines Tages mal in die Situation zu
>kommen, gegen ICRA & INCORE klagen zu müssen, ist halt etwas happig ;-)

Wenn irgendwelche Internetgewaltigen Dich weghaben wollen, dann
transportieren sie einfach Deine Paeckchen nicht weiter, ausserdem sind es
Private, die an die Grundrechte NICHT gebunden sind, ausserdem gelten die
Grundrechte nicht im Ausland, in den USA gibts das 1st amendment, fuer das
gilt entsprechendes, kurzum, das ganze System passt nicht. Wie gesagt: es
waer ein anderes Internet, wenns ginge, und entgegen Kristians paper glaub
ich, es geht, wenns sein muss, nicht weil irgendwas besonders weggefiltert
wird, so ein paar bits, sondern weil was nicht weitertransportiert wird,
ueber irgendwelche Fernsehkanaele von Morgen.

>
>>Da haben schon erfolgreich Mieter gegen den Vermieter wegen
>>nicht_Anbringen_dürfens einer Parabolantenne erfolgreich geklagt wg.
>>Verletzung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
>
>Gehört zwar nicht zum Thema:
>Aber wie ist das mit den Parabolantennen eigentlich, wenn eine
>Eigentümergemeinschaft (Haus mit mehreren Eigentumswohnungen) festlegt,
>dass keine Antennen zulässig sind, aber ein Eigentümer doch eine will,
>oder wenn das in eine Hausordnung aufgenommen wird, alle Mietparteien sich
>daran halten, aber eine Mietpartei unbedingt Astra haben möchte ? ;-)

Im Mietrecht, das ist staatlich, muss der Vermieter Dich verklagen, wenn
ihn etwas auf Deinem Balkon stoert. Dass Dein Balkon den Vermieter
ueberhaupt etwas angeht, ist wohl eine deutsche Besonderheit, jedenfalls
ruft das in England grosse Verwunderung hervor. Und Informationsfreiheit
gibts eh nur eingeschraenkt, wenn da schon ein Kabel liegt, interessiert es
keinen Richter, dass da nur Schrott drauf ist und Du vielleicht etwas
besonderes willst. Ja, so ist das leider.

Man sollte mal die Wiener papers ins Netz stellen, mal sehen, wie klug oder
dilletantisch DA grad verhandelt wird. Angeblich steht "unser
Innenminister" den Muenchner Bestrebungen ja sehr offen gegenueber.
>
>Ciao
>Kai