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Re: Überlegungen zum Bertelsmann-Memorandum und PICS



Hi,

On Wed, Sep 29, 1999 at 08:36:05AM +0200, Dr.Horst-Walter Schwager wrote:
> Geld gegen IP-Auffahrt auf die Datenautobahn. Also IP-Nummer,
> meinetwegen dynamisch! Und wenn diese dann gedrosselt wird, ist das
> eine Vertragsverletzung (Fehlen zugesicherter Leistungsmerkmale z.b.
> in der Aussage "wir bringen Sie INS INTERNET").
> "Das" Internet ist nämlich für mich die Gesamtheit der 800 Mio.
> erreichbaren URL's. OK, technische Problem der temporären
> Unerreichbarkeit mögen ausßerhalb der Provider Kontrolle liegen, aber
> Filtern ist vorenthalten von Leistung.

Das ist auch zu stark pauschaliert.  Es liegt nicht in der Hand Deines
Vertragspartners, eine Erreichbarkeit "des Internets" zu gewaehrleisten.

Beispiel:  Provider "A" bemerkt, dass das Internet-by-Call-Angebot von
Provider "B" zu einem erhoehten Aufkommen von "abuse" (Scans, Hack-
Versuche, Spam) in seinem Netz fuehrt, und stellt das Routing fuer 
"B" ein.   Du bist nicht Vertragspartner von "A", wen willst Du 
wegen "Vertragsverletzung" hinhaengen, wenn Du einen Server bei A.net
nicht erreichst?

gert

-- 
USENET is *not* the non-clickable part of WWW!
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