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Re: Überlegungen zum Bertelsmann-Memorandum und PICS



Hi,

On Wed, Sep 29, 1999 at 12:20:26PM +0200, Helmut Springer wrote:
> On Wed 1999-09-29 (09:15), Holger Veit wrote:
> > Welche Leistungsmerkmale sind denn Vertragsgegenstand bei einer solchen
> > Aussage? Du bist "im Internet", wenn Du z.B. in der Lage bist, die
> > Homepages von AOL zu lesen (wenn Dein ISP nicht AOL ist). Dann fliessen
> Ein 'im Internet' ohne weitere Einschraenkungen bedeutet fuer mich
> Teilnahme am internet nach den dieses spezifizierenden RFCs, also ip
> connectivity.  Alles weitere sind darauf aufsetzende offene oder
> proprietaere Protokolle, deren Nutzung natuerlich (prinzipiell) moeglich
> ist.

Da sind aber schon wieder zwei Probleme.

 * "Teilnahme am Internet".  Was ist "das Internet"?

 * "ohne weitere Einschraenkungen".  Wie ist das mit einer Firewall
   bei einem anderen Internet-Teilnehmer?  Ist der Bereich hinter
   dieser Firewall nicht mehr "das Internet"?  Wo faengt dann eine
   "Einschraenkung" im Sinne von "Vertragsverletzung meines ISPs" an?

> Leider duerfte diese Sicht von der des Normalbuergers und damit idr
> Massstab fuer die richterliche Beurteilung solcher Aussagen recht weit
> entfernt sein....

Ich glaube, dass auch ein "Nicht-Normalbuerger" (wir :) ) hier
ploetzlich massive Definitionsprobleme bekommt.

(Natuerlich waere mir ungefilterte IP-Connectivity ueberhallhin lieber -
aber das geht aus offensichtlichen Gruenden nicht).

gert
-- 
Gert Doering
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