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Re: Softwarepatente abgelehnt



Da ist er wieder, der unsaubere Umkehrschluss. Der hält logisch nicht. 
Nur weil ich niemanden umbringen darf, muss ich nicht laufend Leben 
produzieren. Nur weil ich maximal 50km/h fahren darf, muss ich auch 
50km/h fahren...

Am Tuesday 12 July 2005 22:56 verlautbarte PILCH Hartmut :
> Auch da steht nur drin, dass "naheliegende und nicht technische
> Trivialvorgaenge und Geschaeftsmethoden" nicht patentfaehig seien.
>
> M.a.W. eine "technische" und "nicht naheliegende" Geschaeftsmethode
> ist demnach patentierbar.

Ausserdem nimmst Du an, dass sich "naheliegende und nicht technische" 
auf "Trivialvorgaenge" und "Geschäftsmethoden" gleichermassen bezieht. 
Das ist aber nur eine mögliche Interpretation und Du sagst uns nicht, 
warum es die richtige sein soll.

Nimmt man "naheliegende und nicht technische Trivialvorgaenge" als einen 
Begriff und "Geschäftsmethoden" als einen anderen Begriff, dann macht 
die Interpretation von Thomas mehr Sinn. Denn dann sind 
Geschäftsmethoden unzulässig unabhängig von der Frage, ob sie 
naheliegend oder nicht technisch sind. BTW, was ist eine technische 
Geschäftsmethode?

Rigo

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