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AW: Spiegel-Bericht zu BMJ+GI





> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von:	PILCH Hartmut [SMTP:phm@a2e.de]
> Gesendet am:	Freitag, 15. September 2000 16:01
> An:	swpat@ffii.org
> Cc:	debate@fitug.de
> Betreff:	Spiegel-Bericht zu BMJ+GI
> 
> http://www.spiegel.de/druckversion/0,1588,93409,00.html
> 
>    [ct-13073192] SPIEGEL ONLINE - 15. September 2000, 12:26
>    URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,93409,00.html
>    
>    Softwarepatente
>     [Tauchert Wolfgang]  Sehr geehrter Herr Pilch,
	
	bin wieder am Platz und hatte reichlich e-mails zu lesen. Leider ist
eine Antwort auf meine vor Wochen gestellte Frage nach der Anzahl der echten
Arbeitsplätze (ohne Studenten, Schüler, und anderweitig Versorgte ...) im
Open Source Bereich noch immer nicht beantwortet.
	   
	 Das deutsche Einspruchsrecht wird kaum genutzt.  Im Softwarebereich
hat es
> beim DPMA noch keinen einzigen Einspruch gegeben.  
> 
	[Tauchert Wolfgang]   Diese Behauptung wirft die Frage auf, was Sie
unter "Softwarepatenten und Softwarebereich verstehen. Wenn darunter
Erfindungen verstanden werden sollen, die technische Verfahren unter Einsatz
eines Computers mit entsprechender Software  umsetzen (z.B das auch von
Ihnen gelegentlich als patentwürdig bezeichnete MPEG-Verfahren), so ist
obige Behauptung falsch. Es gibt im meinem Verantwortungsbereich sowohl
Einspruchsverfahren wie auch Zurückweisungen. Um unterschiedliche
Interpretationen zu vermeiden bitte ich mir darzulegen, was Sie unter
"Software" bzw. "Softwarepatent" verstanden wissen wollen. Daß es
vergleichsweise nicht "oft" zu Einsprüchen kommt, liegt wohl auch an der
Qualität der Patentprüfung.
	
	
	Mit freundlichem Gruß
	
	W. Tauchert, Leiter der Pat.-Abt. 1.53 am Deutschen Patent- und
Markenamt 
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