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Re: Spiegel-Bericht zu BMJ+GI
- To: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Subject: Re: Spiegel-Bericht zu BMJ+GI
- From: "Dr. H. Jochen Krieger" <advobox@geod.geonet.de>
- Date: Tue, 19 Sep 2000 18:04:48 +0200
- CC: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>, debate@fitug.de, swpat@ffii.org
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- References: <Pine.LNX.4.21.0009191030160.1507-100000@wtao97.oas.a2e.de>
- Reply-To: advobox@geod.geonet.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
PILCH Hartmut wrote:
HJK antwortet:
>
> > > Was hat denn Haftung mit Patentschutz zu tun ?
> >
> > Zugegeben, war nur ein vielleicht zu kurz geratener Schlenker.
> > Auch bei der Anmeldung eines Softwarepatentes muss ja voll der
> > Stand der Technik geprueft werden. Geschieht dies durch den
> > Patentanwalt nicht ordnungsgemaess, ist schon die Haftungsfrage
> > auf dem Tisch. Ich frage mich allerdings, wie denn wohl eine
> > solche Neuheitsrecherche funktionieren soll. Vielleicht kennt
> > jemand die Ueberlegungen der Oberdruiden insoweit.
>
> Normalerweise erledigt das Patentamt die Recherche.
> Der Patentanwalt ist dazu nicht verpflichtet.
Und was ist mit http://transpatent.com/gesetze/patanmv.html#4
Abs.2 . Wie soll ein ordentlicher Patentanspruch denn formuliert
werden ohne Kenntnis des Standes der Technik? Wie soll in der
Beschreibung § 5 Abs. 2 Satz 2 Genuege getan werden?
> Es ist allenfalls moeglich, gegen absichtliches Verschweigen bekannter
> Technik zu klagen, aber dieser Tatbestand ist kaum nachweisbar.
Und was ist mit grobfahrlaessiger Unkenntnis?
H.Jochen Krieger
mailto:krieger@transpatent.com
http://transpatent.com/ra_krieger