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Re: Spiegel-Bericht zu BMJ+GI



PILCH Hartmut wrote:

HJK antwortet: 
> 
> > > Was hat denn Haftung mit Patentschutz zu tun ?
> >
> > Zugegeben, war nur ein vielleicht zu kurz geratener Schlenker.
> > Auch bei der Anmeldung eines Softwarepatentes muss ja voll der
> > Stand der Technik geprueft werden. Geschieht dies durch den
> > Patentanwalt nicht ordnungsgemaess, ist schon die Haftungsfrage
> > auf dem Tisch. Ich frage mich allerdings, wie denn wohl eine
> > solche Neuheitsrecherche funktionieren soll. Vielleicht kennt
> > jemand die Ueberlegungen der Oberdruiden insoweit.
> 
> Normalerweise erledigt das Patentamt die Recherche.
> Der Patentanwalt ist dazu nicht verpflichtet.

Und was ist mit http://transpatent.com/gesetze/patanmv.html#4
Abs.2 . Wie soll ein ordentlicher Patentanspruch denn formuliert
werden ohne Kenntnis des Standes der Technik? Wie soll in der
Beschreibung § 5 Abs. 2 Satz 2 Genuege getan werden? 

> Es ist allenfalls moeglich, gegen absichtliches Verschweigen bekannter
> Technik zu klagen, aber dieser Tatbestand ist kaum nachweisbar.

Und was ist mit grobfahrlaessiger Unkenntnis? 
 
H.Jochen Krieger
mailto:krieger@transpatent.com
http://transpatent.com/ra_krieger