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Re: Telepolis über Lutterbeck-Gutachten und FFII



PILCH Hartmut <phm@a2e.de> writes:

> (1) quellenoffene Informationswerke
> (2) alle Informationswerke
> (3) alle Software-Prozesse, die auf Universalrechnern mit gängiger
>     Peripherie, insbesondere Büromaschinen, ablaufen.
> 
> LuHoGe schlagen nur Schicht 1 vor.

Eben nicht. Die quelloffenen Informationswerke als solche sollen nicht
vom Patentschutz betroffen sein (was sie bei entsprechender Aufmachung
auch jetzt nicht wären), deren Anwendung (= Ausführung durch eine
Maschine) jenseits der heimatlichen Stube jedoch schon.