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Re: Anfaenge inhaltlicher Kontrolle von Nachrichten



On Wed, 9 May 2001 14:00:18 +0200, Holger Veit wrote:

>Wobei das wesentliche dabei ist, dass es einen (lediglich von Krakeelern
>pauschal verneinten) Grundkonsens in der Userschaft darueber gibt,
>was als Spam gilt und was vielleicht lediglich als "Off-Topic", selbst
>wenn im Einzelfall vielleicht mal eine kleine Differenz bestehen mag:
>wer gerade Tonerpulver sucht, empfindet einen Spam-Rundumschlag mit
>"guenstig Laserdrucker-Material in USA bestellen" als nicht so aergerlich
>wie 99,9999% der restlichen Leserschaft. Dennoch bleibt sowas Spam, und
>eine Ruecksichtnahme auf verschwindende Minderheiten zeugt vor allem von
>einem pervertierten Demokratieverstaendnis einschlaegiger 
>Political-Correctness-Terroristen.

Wenn UBE und UCE in einen Topf geworfen werden, sehe ich -- wie
von Heiko zurecht angesprochen -- das Problem der Grenze zwischen
dissonanten Informationen über das eigene Weltbild und jeder
anderen UBE. Wenn es über die Liste geht und unerwünscht ist,
gilt 'U' für unsolicited, 'B' für Bulk und 'E' für Email.

Was genau ist nun der Unterschied zwischen der Meinung des
"Krakeelers", bzw. "Political-Correctness-Terroristen" (!) und
UBE? Gerade wenn (von der hypothetischen Mehrheit auf der Liste)
unerwünschte Meinungen oder Auffassungen abgelehnt und durch
Missfallensbekundungen bewertet wurden, sind doch eigentlich die
Kriterien für UBE erfüllt und ein Filter wäre angemessen. Auch
die sprachliche Aufrüstung ist nicht zu übersehen.

In dem speziellen Fall, dass ein Teilnehmer der Liste die Arbeit
des die Liste hostenden Vereins massiv kritisiert und durch
Aufzeigen von Irrtümern die Qualifikation zentraler
Führungspersönlichkeiten in Frage stellt, kann doch an der
Unerwünschtheit der Informationen nicht mehr der geringste
Zweifel bestehen.

Wer 'A' sagt, sollte auch 'B' sagen und schon im Subject ist
angedeutet, dass der von mir begonnene Strang sich mit der
Theorie des Filterns unerwünschter Informationen überhaupt und
nicht mit der Technik des Bcc-Verbots an sich beschäftigen soll.

Die These:
Durch Abwertung von Informationen verbunden mit deren
Unterdrückung wird grundsätzlich die Basis für Massnahmen gegen
free-speech geschaffen.

Das ist der Standpunkt, der hier bisher nicht einmal im Ansatz
widerlegt, sondern wiederholt bestätigt wurde.

Gruss,

Günther