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Re: Anfaenge inhaltlicher Kontrolle von Nachrichten



On Fri, May 11, 2001 at 09:01:28AM +0200, Guenther H. Merkens wrote:
> On Thu, 10 May 2001 21:11:53 +0200, Rigo Wenning wrote:
> >Übrigens ist die konkrete Ausformung des Vereinszwecks Sache der
> >Vereinsmitglieder. Du kannst also mit dem Vereinszweck gar nicht
> >argumentieren, weil Dir die Definitionsmacht vollkommen fehlt. 
> 
> Ich kann immerhin feststellen, dass der ganze Vereinszweck
> Gründungsmitgliedern nicht bekannt war.

Es ist wirklich erstaunlich. Du behauptest hier schon wieder
irgendwas, was Du gar nicht wissen kannst! Unterstellungen und
Mutmassungen sind wohl alles, was von Dir kommt. Hier handelt es
sich um eine bewusst falsche Unterstellung, die einer üblen
Nachrede nahekommt.  Pass auf, was Du schreibst!

Ich bin Gründungsmitglied und ich habe die Satzung geschrieben.
Die Satzung war allen Gründungsmitgliedern bekannt und wir haben
Sie in der Gründungsversammlung einstimmig beschlossen. Wird jemand
Mitglied, kann er die Satzung auf dem Server einsehen. 

> 
[ein Satz aus der Satzung]
> 
> Immerhin ist es gut, dass auf diese Art und Weise der Zweck mal
> bekanntgegeben wird. Vielleicht hat das ja einen Einfluss auf die
> künftige Arbeit des Vereins.

Sorry, aber diese Liste ist nicht der einzige Ort auf der Welt,
wo es Informationen gibt. Die Satzung liegt auf dem Web-Server.
Wer sich dafür interessiert, der kann sie sich herunterladen. 
Die Satzung wurde in einem ordnungsmässigen Verfahren bei Gründung 
bekanntgegeben und beschlossen. Was Du hier erzählst ist eine
weitere üble Unterstellung. 

> 
> >und nun Bananen verkaufen, dann müsstest Du wohl einen Antrag an
> >das Amtsgericht München richten, wo unser Verein eingetragen ist. 
> 
> Zunächst habe ich mich an den Vorstand gewendet, der nicht gerade
> besonders souverän reagiert hat. Eine offizielle Stellungnahme -
> die zitierfähig wäre - gibt es bis heute nicht.

Sorry, wir sparen uns die offiziellen Stellungnahmen für seriöse
Dinge auf und nicht für ein Gemisch aus haltlosen
Unterstellungen, die teilweise bis an die Grenze der üblen
Nachrede gehen. Du hast ausserdem kein Recht auf eine Antwort vom
Vorstand. Wir bemühen uns, aber alles hat seine Grenzen. 

> 
> >Allerdings dürftest Du Schwierigkeiten mit der Aktivlegitimation
> >bekommen.
> 
> Was den Gemeinnutz angeht, ist per definitionem jeder
> aktivlegitimiert, ansonsten hört sich das nach plumper
> Provokation an und impliziert, dass materiellrechtlich Vorgehen
> durch andere Instanzen gerechtfertigt ist. Wenn ein Verein
> (bestimmte) Satzungsziele nicht verfolgt, sollte das in erster
> Linie vom Vorstand, der dafür verantwortlich ist, abgestellt
> werden. Findet die Satzung bei einer Mehrheit keine Zusztimmung
> mehr, sollte sie geändert werden.

Sorry, aber Deine Definition von Gemeinnutz stimmt weder mit der
bekannten juristischen, noch der moralischen Definition überein.
Es sind wieder irgendwelche aus der Luft gegriffenen
Unterstellungen. Aus der Satzung kann der Vorstand zu dem von Dir
intendierten Verhalten nicht gezwungen werden. Es gibt auch keine
Popularklage gegen jedermann. Versuch'es und Du wirst sehen, dass
man Dich einfach als Querulanten einstufen wird. 

Ich kann mir vorstellen, dass der Verein eine Aktivlegitimation
gegen Dich erwirbt, wenn Du weiter mit solchen Unterstellungen
aufwartest. 

Gruss

Rigo