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Re: [FYI] Thomas Holtrop: "Geburtsfehler des Internet, dass geistiges Eigentum nichts kostet".



On 2002-11-12 15:48:30 +0100, Thomas Riedel wrote:

>Dieser Beitrag verdient Applaus. Er ist so gut, daß er auch die 
>Datenschutz-"Denke" (ein fürchterliches Wort) beeinflussen sollte.

[...]

>Die Datenschützer in Deutschland können gar nicht so viel wissen, 
>wie erforderlich wäre, um diese Prozesse zu steuern. Niemand kann 
>das. Das Argument gegen die Telekom ist valide, kommt aber als 
>Bumerang zurück.

Falls Du Dich auf irgendwelche Diskussionen der letzten zwei Wochen  
beziehst, dann verfehlt der Bumerang leider völlig sein Ziel  
(abwesend, Mail ungelesen archiviert).

Zum Rest dieser Mail: Achtung, wirre Gedankenfetzen.


Wie auch immer: Wenn ich Dich richtig verstehe, dann versuchst Du zu 
argumentieren, daß "Datenschutz"-Entscheidungen letztlich dem 
Teilnehmer selbst überlassen werden sollen: Personenbezogene Daten 
werden damit letztlich zum Wirtschaftsgut, mit dem man durchaus 
bezahlen können soll.  Wenn Yahoo mir Nachrichten gegen mein 
Nutzerprofil anbietet, dann ist das fein.  Wenn ich denen meine 
Daten nicht geben möchte, kann ich ja die Nachrichten auch anderswo 
für Geld einkaufen.

Das Argument klingt gut - unter der Bedingung, daß die nötige  
Transparenz für das Datensubjekt vorhanden ist, i.e., daß ich  
tatsächlich weiß, daß ich mit meinem Nutzerprofil "bezahle".  (Daß  
das TDDSG sowas nicht zuläßt (oder ist das mittlerweile geändert?),  
ist dann schon wieder eine andere Diskussion.) Aufgabe des Staates  
wäre in diesem Zusammenhang nur noch, die Ehrlichkeit der  
Datennutzer sicherzustellen - Stichwort Unlauterer Wettbewerb.


Damit dieser Ansatz sinnvoll funktionieren kann, muß die Weitergabe  
personenbezogener Daten allerdings weiterhin der Kontrolle des  
Datensubjekts unterliegen - genauer: Dem Vertrag zwischen  
Datensubjekt und Datennutzer.  Rechtliche Regeln, die eine freie  
Weitergabe "erzwingen" wären schädlich, da sie zu einer zwangsweisen 
Entwertung der "Währung" "personenbezogene Daten" führen würden.   
Rechtliche Regeln, die eine freie Weitergabe verbieten, hätten den  
gegenteiligen Effekt: Sie würden den Preis der Daten erhöhen, aber  
ihren Wert für den Datennutzer mindern.

Ohne solche Regeln wäre es theoretisch im Interesse des  
Datennutzers, die freie Weitergabe einzuschränken, um das Angebot an 
seinen personenbezogenen Daten möglichst zu monopolisieren.   
Andererseits würde dies den Wert der Daten für den Nutzer mindern,  
der sie selbst nicht mehr sinnvoll als "Währung" gegenüber Dritten  
einsetzen kann.  Das Resultat wäre dann ein sinnvoller "Marktpreis"  
mit angepaßten Weitergabebedingungen.


Soweit der abstrakte Gedankengang.  Der krankt aber an verschiedenen 
Stellen:

1. Das Datensubjekt muß in der Lage sein, "kostengünstig" zu 
verstehen, welchen Vertrag es abschließt. Bei seitenlangen 
unverständlichen privacy policies ist das nicht der Fall.

2. Das Datensubjekt muß in der Lage sein, seine personenbezogenen  
Daten als Wirtschaftsgut zu begreifen, und ihren Preis  
einzuschätzen.  Ist es aber nicht.


Und nun?

-- 
Thomas Roessler                        <roessler@does-not-exist.org>

--
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