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Re: Datenschutz -- bitte um Beispiele!



Am 11 Nov 2002 um 18:18 hat Thomas Riedel geschrieben:

> >
> > Daneben waere es aber viel wichtiger zu klaeren, wo die Daten denn
> > herkommen (duerfen). Mit welchen Mitteln duerfen personenbezogene
> > Daten erhoben werden? Jeder wie er lustig ist, mit beliebigen
> > Mitteln?
> 
> Genau.

Dann werden die Spaeher und Hacker in Zukunft Hochkonjunktur haben.

> >
> > Grundrechtsverzicht gibt es nicht.
> 
> Selbstverständlich, vgl. etwa einschlägig zum Thema:
> 
> Wolfgang Hoffmann-Riem, Informationelle Selbstbestimmung in der
> Informationsgesellschaft: auf dem Wege zu einem neuen Konzept des
> Datenschutzes, AöR 123 (1998), 513-540 (aE).

Den Aufsatz von Hoffmann-Riem habe ich nicht gelesen und werde dies auch nicht tun. 
Die Diskussion, ob und wenn ja in welchem Umfang die Grundrechte zur Disposition 
des Grundrechtstraegers stehen, ist nicht ganz neu. Es gibt hierzu unterschiedliche 
Auffassungen, die im einzelnen sehr vielschichtig sind. Da die informationelle 
Selbstbestimmung aber gerade auch aus der Menschenwuerde abgeleitet wird, werden 
selbst die liberalen Hardliner hier mit einem Grundrechtsverzicht Probleme bekommen. 
Selbstverstaendlich ist da jedenfalls gar nichts.

> >
> > Das wird kaum geeignet sein, die Anfertigung von
> > Persoenlichkeitsprofilen in beliebigem Umgang zu verhindern. Und
> > genau das ist ja das Problem.
> 
> Mit solchen schwammigen Formulierungen wie "in beliebigem Umfang" ist
> argumentativ wenig zu bewegen. 

In beliebigem Umfang meint hier im denkbar weitesten Umfang, ganz nach Belieben 
desjenigen, der das Persoenlichkeitsprofil erstellen will. Was ist daran schwammig?

Das ist vielmehr ein klassisches
> Nichtargument. Die Frage ist zunächst: soll es Persönlichkeitsprofile
> überhaupt geben? Sie wird affirmativ durch die Praxis beantwortet.
> Jede technische Schnittstelle beinhaltet Personalisierung. Ohne solche
> Schnittstellen könnten wir nicht, was wir können (zB Unbekannten eine
> e-mail schicken). Niemand kann sich mit allen technischen Systemen
> auskennen. In diesem Umfang brauchen wir daher Personalisierung über
> Schnittstellen. Das System muß wissen, wer ich bin, um zu wissen, was
> ich nicht weiß und es selbst daher substitutieren muß. Das hat
> natürlich Grenzen. 
Aber genau diese Grenzen muß das Datenschutzrecht
> diskutieren und deren Existenz nicht verdunkeln. 

Sorry, aber das ist jetzt ein (polemisches) Nichtargument.

Das Datenschutzrecht muss hier die Grenzen ziehen und tut dies auch. 

> 
> Schafft man zusammen mit der allgemeinen Zweckbindung die
> Menschenwürde ab? Wohl allenfalls, wenn man den Staat als "Großen
> Bruder" (!) will 

Als was ich den Staat will, duerfte nur von untergeordneter Bedeutung sein. 
Entscheidend ist allein, was der Staat tatsaechlich ist. Wenn man sich damit mal 
auseinandersetzt, dann wird man merken, dass der Staat im Vergleich zum Einzelnen 
tatsaechlich ein grosser Bruder ist. Der Staat hat Moeglichkeiten und Kompetenzen, 
den Einzelnen zu beherrschen. Gerade deshalb hat man ja Grundrechte geschaffen, 
damit sich das Individuum gegen Eingriffe des Staates zur Wehr setzen kann.

Ihr Ansatz geht allerdings ganz stramm in Richtung des Orwellschen Grossen Bruders. 
Ob der nun unmittelbar Staat heisst, oder vom Staat nur nicht abgehalten wird, spielt im 
Ergebnis keine Rolle mehr.

Bei Ihrem Ansatz geht es nur vordergruendig um Datenschutz. In der Hauptsache ist 
bei Ihnen eine Abkehr von dem derzeitigen Verstaendnis der Grundrechte erkennbar. 


und seine eigene Menschenwürde ohne staatliche
> Ausgestaltung für unvollkommen hält.

Ist es schon eine Ausgestaltung, wenn man der Meinung ist, dass der Staat sich 
schuetzend vor seine Buerger stellen soll? 

Das was Sie propagieren erscheint mir viel eher eine Ausgestaltung zu sein.

MfG

Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
_____________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler 
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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