[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Datenschutz -- bitte um Beispiele!





Thomas Roessler schrieb:

> On 2002-11-12 17:27:55 +0100, Thomas Stadler wrote:
>
> >Da die informationelle Selbstbestimmung aber gerade auch aus der
> >Menschenwuerde abgeleitet wird, werden selbst die liberalen
> >Hardliner hier mit einem Grundrechtsverzicht Probleme bekommen.
> >Selbstverstaendlich ist da jedenfalls gar nichts.
>
> Wieso diskutiert Ihr über einen Grundrechtsverzicht?
>
> Informationelle /Selbstbestimmung/ enthält schon im Wortsinn, daß es
> meine Sache ist, wem ich meine Daten gebe - oder auch nicht.

Das ist einfach falsch. Was die informationelle Selbstbestimmung ist
oder nicht ist, ist nicht mit der falschen Gleichsetzung von
informationeller Selbstbestimmung mit Datenschutz und des Datenschutzes
mit Zweckbindung beschrieben. Vielleicht kann man - wenn man das näher
ausführt und nicht bloß behauptet - Teilkongruenzen zeigen, aber eben
keine Identität. Die Begriffe müssen auseinandergehalten werden. Es gibt
so etwas wie "meine Daten - deine Daten" nicht. Das Eigentumskonzept des
Datenschutzes wird schon im Volkszählungsurteil ausdrücklich
zurückgewiesen. Daß es überhaupt noch im Umlauf ist, liegt meiner
Meinung nach ausschließlich am Mangel von Konzepten, die das
Datenschutzrecht aufhellen anstatt zu verdunkeln.

> Wenn
> ich niemandem mehr meine Daten geben darf, hat das nicht mehr viel
> mit Selbstbestimmung zu tun, sondern geht eher in die Richtung von
> Hausfriedensbruch im eigenen Heim (um Heikos Lieblingsbeispiel zu
> zitieren).
>
> (Das eigentliche Problem liegt wo anders: Wenn ich mein
> informationelles Selbstbestimmungsrecht

s.o. Wenn man nicht weiß, was Autonomie ist (jedenfalls nicht die
Verneinung von Autonomie durch Überlassen ihrer Ausübung an den Staat im
Datenschutzrecht), kann man nicht schlüssig über "sein informationelles
Selbstbestimmungsrecht" reden.

> ausüben muß, läuft das
> letztlich auf einen Vertrag mit dem Datennutzer hinaus.  Nur: Wie
> setze ich den durch?

Eine Vertragslösung ist daher eine Lösung für ein Problem, das es nicht
gibt. Es gibt keine eindeutig zugewiesenen Rechte an Daten, über deren
bloße Neuzuteilung man Verträge schließen könnte.
Bitte. Das Eigentumskonzept für Daten ist kein geltendes Recht (s.
Volkszählungsurteil, in dem es ausdrücklich abgelehnt wird), nur
geltendes Mißverständnis.

Grüsse,

Thomas Riedel




-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de