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Re: FreeBSD-Unterstuetzung



Georg,

>  hr> altenglisches Urteil, House of Lords, wonach das nur bis zur
>  hr> Erstveroeffentlichung gilt.  Lies mal Ulmer.
> 
> In England gilt (ebenso wie in den USA) das Copyright, nicht das
> "Droit d'Auteur." Publikationen dort haben keinen Einfluß auf die
> Rechtslage in Kontinentaleuropa.

Jajaja, ist aber erstmal nur ein philosophischer Unterschied.
So ganz wie die Franzosen machen wir es scheinbar nicht. (Ewiges
Urheberrecht, Rigo, gibts das wirklich?)
Und die Englaender sind auch Europa. Als Ergaenzung zu Grassmuck ist Ulmer
gar nicht schlecht. So eine reine Lehre, dass man das bilderbuchartig
unterscheiden koennte, gibts naemlich nicht. Und Menschenrecht ;-)
Man hat eher den Eindruck, das waeren nur Behauptungen bedeutender
vielgelesener Autoren. Zunaechst wars mal ein Privileg. Das ist es an sich
noch immer. Der Staat gewaehrt fuer bestimmte Zeit bestimmte Rechte.

>  hr> Du kannst doch alternative Lizenzen anbieten. Entweder Zahlung
>  hr> oder GNU. Z.B.
> 
> Verstehe immer noch nicht, wie das funktionieren soll. Kannst Du mir
> da mal ein ausführlicheres Beispiel geben?

Hab grad kein Beispiel zur Hand, Axel sicher viele. Man gibt den einen
sein Programm fuer GNU, sie werden geknebelt, muessen ihre Sachen dann
auch unter GNU stellen, GPL, was auch immer, die anderen bekommen das
Programm fuer Geld und machen damit was sie wollen.

Das kann es doch auch nebeneinander geben. Und gibt es auch.

> 
> 
>  >> Nur wer Freie Software für den kommerziellen Einsatz "rechtlich
>  >> stabil" halten will, muß sich über den Strich des Gesetzgebers
>  >> Gedanken machen.
> 
>  hr> Diese "rechtliche Stabilitaet" interessiert mich weniger.
> 
> So lange Dir der kommerzielle Einsatz von Freier Software egal ist,
> kann es das auch. Wir legen allerdings großen Wert darauf, auch gerade
> die kommerzielle Freie Software zu fördern, daher ist Rechtssicherheit
> immer ein Thema.

Schon gut ;-)

>  hr> Ich finds im Cyberspace gerade toll, wie so herkoemmliche
>  hr> Rechtsvorstellungen an ihre Grenzen stossen.
> 
> Völlig richtig. Aber gerade weil die Rechtsvorstellungen dort an ihre
> Grenzen stoßen dürfen wir die Definition der Grenzen nicht denjenigen
> überlassen, die keine Ahnung haben, denn hinterher gelten diese
> Grenzen auch für uns.

Ich denke ja, nur auf dem Papier.


Gruss,


H.


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