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Re: Spam



* Oliver Gassner wrote:
> On Wed, 23 Apr 2003 12:30:01 +0000 (UTC), Lutz Donnerhacke
><lutz@iks-jena.de> wrote:
>>>>| Außerdem muß man viel mehr Daten speichern als nur die Zuordnung
>>>>| Nutzer <-> IP-Adresse/Zeitpunkt, es sei denn, mann will den eigenen
>>>>| Kunden auf Grund von Hinweisen aus unbekannter Quelle eins überbügeln,
>>>>| was m.E. eine sehr, sehr schlechte Idee ist.
>>> 
>>> Das versth ich als technuscher Laie nicht.
>>> 
>>> Was braucht man denn _noch_?
>>
>>Nachweise der Aktivität. Im Nachgang.
> 
> Verbose?

Es trudelt eine Beschwerde ein, von IP x sei ein Hack gegen IP y erfolgt.
Das war vor 30 Stunden oder eben letzte Nacht.

Wenn ich nun nur weiß, daß IP x in meinem Verantwortungsbereich liegt, und
wem ich die Veranwortung für diesen Zeitraum zuweisen kann, genügt das nicht
für eine Maßnahme gegen den "Verantwortlichen".

Ich muß zuvor prüfen können, ob die Beschwerde überhaupt zu Recht geführt
wurde. Dazu habe ich beispielsweise Netflow (Zeit, Protokoll, Quelle, Ziel,
Datenmenge). Finde ich einen solchen Flow für die Behauptung, ist der
"Verantwortliche" in einem Erklärungsstand gegenüber mir, weil das so in
seinem Vertrag steht. Das Ergebnis der Erklärung wird in kompakter Form dem
Beschwerdeführer mitgeteilt. Die Identitäten der Beteiligten werden von mir
als Mittler in dem Verfahren nicht gegenseitig offengegelegt. Insofern maße
ich mir an, für diese Fälle Ankläger, Richter und Henker zu sein. Das ist im
Rahmen der Vertragsfreiheit zwischen mir und dem "Verantwortlichen" so
fixiert. Und das ist gut so.

>>Irgendjemand schreib an abuse@ISP und beschwert sich, daß von IP um UHRZEIT
>>ANGRIFF ausgegangen sei. ISP weiß nun, wer die IP zu UHRZEIT hatte. Das
>>reicht nicht, um KUNDE wegen ANGRIFF zu bestrafen.
> 
> Gut, man schickt nen Header mit an dem man natürlich ätte rumspielen
> können. 
> Aber idR/IMO geht NIE nur EINE Beschwerde ein. (Jaja auch das kann man
> faken.)

Ich rede grade mal nicht von Schicht 7, sondern von Schicht 3 und 4. Aber
egal. Auch für Schicht 7 Beschwerden habe ich dafür spezialisierte Logs, die
ich in gleicher Weise nutze.

> Ist aber ziiiiemlich strafbar. (Bei vielen Sachen riskiert man wegen
> eidlicher oder uneidlicher Falschaussage mehr Strafe als der
> Beschuldigte für das was der getan hat.)

Ich bin kein Fachmann für Bagatellirrtümer im internationalen Recht.
Darf ich Deine Aussage als Angebot eines Dienstleister in der Frage bewerten?

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