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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



Hi,

On Mon, May 05, 2003 at 03:03:26PM +0200, Thomas Riedel wrote:
> Es gibt im deutschen Datenschutzrecht überhaupt keine Fragen. Wichtig ist
> ("den" Datenschützern) nur, daß der Grundsatz der Vollanonymität gewahrt
> wird. Vollanonymität ist entweder eine geniale Idee oder Schwachsinn.

Stimmt, das ist wohl der Kernpunkt.

Eigentlich finde ich die Moeglichkeit von Anonymitaet bzw. Pseudonymitaet
gut.  Aber nur, solange diese Freiheit nicht missbraucht wird.  (Wobei ich
jetzt mal den "Missbrauch" einfach am Kant'schen Imperativ aufhaenge).

gert
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