Meine Aussage bezog sich immer auf ganz konkrete Einzelaussagen in
dieser Diskussion. Nochmal ein konkretes Beispiel. Hartmut wirft mir
vor, ich wuerde auf das Kriterium "naheliegender technischer Beitrag"
ausweichen, obwohl die Richtlinie dazu gar nichts schreibt. Ich
zitiere
ihm daraufhin Art. 2 b des Richtlinentwurfs, in dem woertlich von
einem
nicht naheliegenden technischen Beitrag die Rede ist. Dennoch besteht
er darauf, dass seine Aussage richtig war und meine falsch.
Konkrete Anmerkungen zu dieser "Argumentationstechnik"?
Hartmut schrieb, daß die Richtlinie zu dem Kriterium
"nicht-naheliegend" nichts schreibt.
Er meinte damit *nicht*, daß dieses Kriterium in dem Richtlinien-
entwurf nicht auftauchen würde, sondern daß zu diesem Kriterium
da nichts weiteres steht.
Dass da nichts weiter steht, ist das Wesen der Normierung. Das
Kriterium selbst taucht nicht nur auf, sondern beinhaltet die
Beschränkung. Wenn da steht, dass eine Software nur dann patentierbar
ist, wenn sie einen technischen Beitrag leistet, der über das
hinausgeht, was naheliegt, dann bedeutet das eben, dass Software nicht
per se patentierbar ist. Es stellt sich dann eben die Frage, wie dieses
Kriterium auszulegen ist.