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Re: Softwarepatente abgelehnt



> Dass da nichts weiter steht, ist das Wesen der Normierung. Das 
> Kriterium selbst taucht nicht nur auf, sondern beinhaltet die 
> Beschränkung. Wenn da steht, dass eine Software nur dann patentierbar 
> ist, wenn sie einen technischen Beitrag leistet, der über das 
> hinausgeht, was naheliegt, dann bedeutet das eben, dass Software nicht 
> per se patentierbar ist. 

Doch, das obige bedeutet, dass Software per se patentierbar ist.
Auch Chemie ist nur dann patentierbar, wenn die genannte Standardbedingung
erfuellt ist.

Und, wiegesagt, eigentlich steht im Ratsentwurf nicht das obige sondern 
folgendes:

 1. Eine [reine] Softwareloesung ist grundsaetzlich eine patentfaehig 
    Erfindung im Sinne des Art 52 EPUe.
 2. Eine Softwareloesung ist nur dann nicht naheliegend, wenn dieses 
    Nichtnaheliegen einen technischen Beitrag leistet.

Ferner wird suggeriert und von EPA-Richtern behauptet, dass "Technik" 
so etwas wie "angewandte exakte Wissenschaft" bedeuten soll, d.h.
auf jeden Falls "Informationstechnik" und wahrscheinlich alles ausser
Astrologie einschliesst.

> Es stellt sich dann eben die Frage, wie dieses 
> Kriterium auszulegen ist.
 
> >Der Entwurf also hier im Vergleich
> >zur aktuellen Rechtslage auch nichts ändert.

Richtig waere "im Vergleich zur aktuellen EPA-Rechtsprechung".
Das ist nicht das gleiche wie die "aktuelle Rechtslage".







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