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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Gert Doering <gert@greenie.muc.de> writes:
>> Welche Anwendungen (im privaten Umfeld) benötigen Bandbreiten > 1kbit?
> Fuer "1 Mbit" stimm' ich Dir zu - mehr als 1 kbit ist schon nuetzlich :)
> (aber so war's vermutlich auch gemeint).

Sorry, natürlich waren 1Mbit/sec gemeint.

Was mir in dem Zusammenhang unverständlich ist: Fast alle großen ISPs
(und natürlich auch die Reseller) werben mit mit 6 bis 16 Mbit/sec und
wollen das an mann/frau bringen - und sollen/wollen gleichzeitig aber
den m.E. dann nur noch urheberrechtlich relevanten "Ermittlern" die
Steigbügel halten und das anhand der gespeicherten Verbindungdaten?

Was ist die wahre Intention für diesen Bandbreitenwahn? Kann mir das
einer der hier eventuell mitlesenden ISPs erklären? Wozu braucht "Otto
Normalverbraucher" dies? ("Honi soit, qui mal y pense"?)

Ist die ganze hier geführte Diskussion nicht doch eher veranlasst von
der Urheberrechtsindustrie und nicht wirklich von den Strafverfolgungs-
behörden, die sich da nur scheinbar vor den Karren spannen lassen?

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