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Re: Datenschutz -- bitte um Beispiele!



On Tue, Oct 29, 2002 at 02:58:17PM +0100, Alvar Freude wrote:
> 
> Mit zwei "je zwei konkreten Beispiele" meinte ich selbstverständlich
> sowas in der Art wie:
> 
>   Im fiktiven Fall A gibt es durch Regelung B das Problem C; besser

Konkrete Fälle dieser Art gibt es haufenweise im von mir zitierten
Gutachten von Rossnagel/Pfitzmann. Z.B. die Verordnung zur Verarbeitung
von personenbezogenen Daten bei der Abonnementverwaltung der Theater des
Landes Berlin. (my favorite). Das ist zwar öffentlicher Sektor, drückt
aber im wesentlichen aus, worum es geht..

Ich bin ein Anhänger der Zweckbindung. Ich denke Technologie kann
den fehlenden Kommunikationskanal über die Verwendung und Zielsetzung
der Datensammlung/verwendung erbringen. Dann bedeutet die Zweckbindung
eben nicht ein Verbot. 
Die Interessenabwägung des alten BDSG hatte ja eben keine Kontrollen und
war daher weder vorhersehbar, noch effektiv.

Ich weiss, die Antwort ist nicht nur Technologie, aber Antworten würden
anders aussehen wenn sich der durchnormierte Sektor des Datenschutzes
'mal wieder mit dem auseinandersetzen würde woraus er entstanden ist:
Der Technik..

Gruss

Rigo


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