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Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - dasWeb und dieMeinungsfreiheit



Hi Juergen,

On Mon, 28 May 2007, Juergen Fenn wrote:

> Peter Ross <Peter.Ross@alumni.tu-berlin.de> writes:
> 
> > Das Gleiche sollte auch fuer Juristen gelten. Wenn sie dadurch, dass sie 
> > alles ueber einen Kamm scheren, Entwicklungen nicht honorieren und 
> > verstehen, ist ihre Rechtssprechung unangemessen und behindert den 
> > Fortschritt.
> 
> Utilitarismus ginge Dir demnach vor Rechtmäßigkeit? 

Nein. Ich halte die Einhaltung geltenden Rechts fuer wichtig. Wer vorher 
in der DDR oder gar schlimmeren Formen nicht rechtssicherer Systeme gelebt 
hat, wird Rechtssicherheit sehr zu schaetzen wissen, auch wenn sie 
gelegentlich "nachteilig" erscheint.

(Abseits vielleicht: deshalb finde ich die Geringschaetzung dessen, die 
ein Ex-Bundeskanzler zeigt, der sich einem autoritaer gefuehrten Regime 
anbiedert und von dort bezahlen laesst, als abstossend. Das zeigt, wie 
wenig Respekt die heutig Politikerkaste vor dem eigenem 
Gesellschaftssystem hat).

Dass heisst aber nicht, dass das Rechtssystem freischwebend ueber der 
Gesellschaft steht, sie ist Bestandteil dessen und ebenfalls dienend. 
("Die rechtssprechende Gewalt ist den Richtern _anvertraut_")

Wenn ein Jurist fuer etwas grundlegend Neues, fuer das er keinen sicheren, 
eng gefassten Rechtsrahmen hat, in Ermanglung ersichtlich gleichartiger 
Systeme auf Rechssprechung fuer andersartige Systeme zurueckgreift, die 
dem Neuen nicht gerecht wird, schafft er keine Rechtssicherheit, da er 
durch Ausdehnung artfremden Rechts auf einen neuen, dafuer nicht 
geschaffenen Raum praktisch gesetzgebend taetig wird, und so seine 
Kompetenzen ueberschreitet.

Das heisst nicht, dass es rechtsfreie Raeume gibt. Auch das "Neue" faellt 
unter das Grundgesetz. Aber nicht automatisch unter "branchenspezifische" 
Rechssprechung, wie das fuer schriftliche Publikationen oder 
Telekommunikationsgesetze ueber Vorratsdatenhaltung oder was auch immer.

Man wird neuen Entwicklungen nur gerecht, wenn man dafuer eine passende 
Gesetzgebung schafft. Das ist nicht Aufgabe der Rechtssprechung.

Es gruesst
Peter
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