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Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - dasWeb und dieMeinungsfreiheit



Peter Ross <Peter.Ross@alumni.tu-berlin.de> writes:

> (Abseits vielleicht: deshalb finde ich die Geringschaetzung dessen, die 
> ein Ex-Bundeskanzler zeigt, der sich einem autoritaer gefuehrten Regime 
> anbiedert und von dort bezahlen laesst, als abstossend. Das zeigt, wie 
> wenig Respekt die heutig Politikerkaste vor dem eigenem 
> Gesellschaftssystem hat).

Full ACK. Das geht übrigens nur, weil Schröder hierbei eine Lücke im
Beamtenrecht ausnutzt... 

> Dass heisst aber nicht, dass das Rechtssystem freischwebend ueber der 
> Gesellschaft steht, sie ist Bestandteil dessen und ebenfalls dienend. 

Full ACK. Recht und Technik beeinflussen sich gegenseitig. Und mir ist
eben vor allem an der Beeinflussung der Technik durch das Recht
gelegen. :->

> ("Die rechtssprechende Gewalt ist den Richtern _anvertraut_")

...wird im Sinne einer Zuweisung der rechtsprechenden Gewalt a) an die
Justiz und dort b) speziell an die Richter verstanden...

> Wenn ein Jurist fuer etwas grundlegend Neues, fuer das er keinen sicheren, 
> eng gefassten Rechtsrahmen hat, in Ermanglung ersichtlich gleichartiger 
> Systeme auf Rechssprechung fuer andersartige Systeme zurueckgreift, die 
> dem Neuen nicht gerecht wird, schafft er keine Rechtssicherheit, da er 
> durch Ausdehnung artfremden Rechts auf einen neuen, dafuer nicht 
> geschaffenen Raum praktisch gesetzgebend taetig wird, und so seine 
> Kompetenzen ueberschreitet.

Du hast Recht, diese Gefahr besteht. Die "Rechtsfortbildung" ist aber
eine Aufgabe der Justiz, dabei wird die bisherige Rechtsprechung
fortgebildet und auf neue Sachverhalte angewandt.

> Man wird neuen Entwicklungen nur gerecht, wenn man dafuer eine passende 
> Gesetzgebung schafft. Das ist nicht Aufgabe der Rechtssprechung.

Das stößt aber auf erhebliche Probleme. Einerseits entwickelt sich die
Wirklichkeit in allen Bereichen (auch außerhalb der Technik) sehr viel
schneller als der Gesetzgeber im politischen Prozeß brauchen würde, um
da hinterherzukommen. Und andererseits ist Recht sprachlich kodiert,
und Sprache ist mehrdeutig. Man kann die soziale Wirklichkeit nicht
eindeutig sprachlich abbilden. Deshalb müssen die Gesetze ausgelegt
werden, und das ist durchaus Aufgabe der Gerichte.

Jürgen.

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