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Re: Programmiererethik, geistiges Eigentum und Swpat



Hi,

On Tue, Jul 23, 2002 at 12:44:02PM +0200, Thomas Roessler wrote:
> On 2002-07-22 22:22:48 +0200, Axel H Horns wrote:
> 
> >Beim EPÜ teile ich in der Tat die Auffassung der Beschwerdekammern 
> >nicht, dass der Energieumsatz einer CPU bei einer CII noch nicht 
> >fuer "Technizitaet" ausreichen soll. Das EPA begruendet das damit, 
> >dass bekannte Geschaeftsmethoden nicht durch "Portierung" auf 
> >einen Rechner patentfaehig werden duerfen. Im Ergebnis ist das 
> >richtig, aber ich vertrete doch sehr stark die Meinung, dass dies 
> >eine Frage der "Erfindungshoehe" und nicht der "Technizitaet" sein 
> >sollte.
> 
> Versuchst Du jetzt zu argumentieren, daß Erfindungshöhe das  
> angemessenere, weil stärkere Argument sei, oder sagst Du, daß der  
> Energieverbrauch einer CPU bereits ausreiche, um einer Erfindung  
> Technizität zu verleihen?  Im Sinne von: "Patentiert wird das  
> Beheizen von Büro- und Serverräumen sowie der Erdadmosphäre  
> [technischer Effekt] durch Ausführen des folgenden Algorithmus  
> [folgt Internet-umsetzbares Geschäftsmodell] auf einer CPU?"

Nach der Logik könnte man auch Musikstücke patentieren. Die
Technizität folgt nämlich ganz einfach:

Es sind nämlich ganz eindeutig musikinstrument-implementierte
Erfindungen[1].

Technischer Effekt ist die Schallerzeugung[2]. Es gibt zwar Leute, die
behaupte, daß dies noch nicht für "Technizität" ausreichen würde, weil
altes Liedgut nicht einfach durch eine instrumentelle Begleitung
patentierbar werden dürfe. Das ist im Ergebnis auch richtig, aber man
sollte hier lieber mit dem Begriff der Erfindungshöhe arbeiten.

Es werden also nur Musikstücke patentiert, die eine gewisse Erfindungshöhe
aufweisen[3]. Erfindungshöhe ist ja kein objektives Kriterum, sondern ein
Werturteil[4]. Deshalb kann hier auch nichts schiefgehen.

Was das genau man jetzt mit patentierten Musikstücken noch machen darf,
scheint noch nicht ganz ausjudiziert zu sein, aber es ist ganz klar, daß
Verbreitung auf auf eine Website oder in Liederbüchern wohl eine
mittelbare Patentverletzung darstellt.

Hier muß noch nachgedacht werden. Wichtig ist aber erstmal, daß
klargestellt ist, daß musikinstrument-implementierte Erfindungen
natürlich patentierbar sind. Das ist überall schon so, und muß nur noch
harmonisiert[5] werden.


SCNR,
Martin

[1] Es ist klar, daß per Gesetz "Musikstücke als solche" von der
    Patentierung ausgeschlossen sind, aber daß kann sich ja
    nicht auf Musikstücke beziehen, die zum Spiel auf einem
    Musikinstrument gedacht sind, denn ein Musikstück plus
    Musikinstrument ist ja kein "Musikstück als solches".

[2] Das ist sogar noch besser als bei den Computerprogrammen, da
    ist die Wärmeerzeugung ja nur einen unerwünschter Nebeneffekt.

[3] Altes Liedgut hat natürlich noch keine wirklich hohe
    Erfindungshöhe.

[4] Werturteil == Willkür

[5] harmonisieren == Aushebelung der Gewaltenteilung




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