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Re: Spam



Neko (Simone Demmel) schrieb am Wed, 23 Apr 2003 22:40:57 +0200:
>
>Andreas Jellinghaus (aj@dungeon.inka.de) - Wed, Apr 23, 2003 at
>01:53:18PM +0200:
>>
>>Fein wäre das Zeitlimit auf einen Tag zu drücken, aber realistisch
>>machbar sollte eine Woche sein.

Vorweg: Ich bin (anders als Andreas) nach wie vor der Meinung, dass
entsprechende Daten überhaupt nicht gespeichert werden dürfen und
sollen.

>Wer soll Zugriff auf diese Daten haben? Reichen 2 Tage aufheben fuer
>unsere Gerichte um ein ok zu geben?

Du stellst merkwürdige Fragen, die imho von einem gefährlichen
Denkansatz zeugen.
   Du fragst: "Wie stark müssen die Rechte einfacher Menschen
eingeschränkt werden, damit auch lahmarschigen Behörden garantiert
nichts entgeht?"
   Warum argumentierst Du nicht gegenteilig: Wenn die Staatsgewalt
(hier: ein Gericht) es selbst nach 48 Stunden noch nicht hingekriegt
hat, entsprechende Anordnungen zu treffen, dann können die Daten für den
Staat ja auch nicht sooo wichtig sind. Er würde damit sein Recht
verspielen, hier zur Strafermittlung in die Rechte von Betroffenen
einzugreifen.

Wenn Bullen mich in Vorbeugehaft setzen (ja, das gibt es auch in der
BRD, es nennt sich nur ein wenig anders), dann müssen sie mich auch
innerhalb von 24 bis 48 Stunden (genau: bis Mitternacht am Folgetag)
einer HaftrichterIn vorführen. Tun sie das nicht, dann waren sie eben zu
langsam und ich bin freizulassen.

Würdest Du auch hier fragen: "Reichen 24 bis 48 Stunden für ein
Gericht?"
   Oder würdest Du hier argumentieren: "Wenn die das in 24/48 Stunden
nicht hinkriegen, wird's schon nicht so wichtig sein"?


>Heisst das, Freiheit wird dadurch erzeugt, dass man Straftaten begehen
>kann und ungestraft davon kommt

Bestandteil von Freiheit ist auf jeden Fall die Möglichkeit, unerkannt
Straftaten zu begehen. Ansonsten lebst Du in einem totalitären
Überwachungsstaat.


>wenn man nur einen Wimpernschlag lang
>schafft die Verfahren dazu zu verschleppen?

Wie könnte ich - selbst wenn ich wollte - die Herausgabe meiner
IP-Nutzungsdaten beim Provider innerhalb der ersten 48 Stunden
verschleppen? Das ist doch lange, bevor ich überhaupt weiß, dass gegen
mich ermittelt wird.


>Ich weiss, dass Straftaten verjaehren koennen, aber 2 Wochen als
>Verjaehrungsfrist finde ich schon arg knapp

Du argumentierst hier imho am Thema vorbei. Eine Straftat verjährt
nicht, nur weil Beweise - bewusst oder unbewusst - gelöscht oder
unbrauchbar werden.
   Mord verjährt nie. Nach Deiner Logik dürften folglich jedwede Daten,
die helfen könnten, einen Mord aufzuklären, niemals gelöscht werden?!


Holger

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